Die Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO (kurz für: Datenschutzgrundverordnung) stellt seit Mai 2018 einen einheitlichen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union dar. Ziel ist der Schutz von Bürgern bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch das einheitliche Schutzniveau wird die europaweite Beachtung des sogenannten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ gewährleistet. Häufig findet sich auch die Abkürzung „GDPR“ für General Data Protection Regulation. Dies stellt lediglich die englische Kurzbezeichnung dar, und ist insoweit gleichbedeutend mit „DSGVO“.

Auch wenn viele Bestandteile des Datenschutzrechts sich nicht grundlegend verändert haben, ist insbesondere die praktische Umsetzung der Neuerungen keine einfache Arbeit für Unternehmen. So müssen viele unternehmensinterne Prozesse angepasst werden und in Einklang mit den neuen gesetzlichen Vorschriften gebracht werden.

Beispielsweise gab es eine Neureglung der Anforderungen, die an eine Einwilligung durch den Verbraucher gestellt werden. Der Nutzer erhält weiterhin verschiedene Löschungs-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte.

Sollte Ihr Unternehmen personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten, so sind diese Änderungen auch für Sie relevant. Da die rechtlichen Bestimmungen hierzu durchaus komplex sind, bedarf es eines tiefen Einstiegs in die vielen Facetten des Datenschutzrechts.

Bei einem Verstoß gegen die DSGVO können empfindliche Geldbußen fällig werden. Dies ist also im Vorfeld durch eine intensive rechtliche Prüfung und entsprechende Anpassung der Prozesse dringend zu vermeiden.

Um den Datenschutz in Unternehmen DSGVO konform umzusetzen, gilt für viele Unternehmen die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies ist in Art. 37 der neuen DSGVO geregelt.