Datenschutzbeauftragter Check

 

Sind Sie eine Behörde oder eine öffentliche Stelle?

Bei Behörden besteht generell eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Unternehmen der Privatwirtschaft sind von diesem pauschalen "Zwang" nicht betroffen. In aller Regel ist hier also „Nein“ auszuwählen. Ebenfalls nicht erfasst, sind alle Gerichte in Ausübung Ihrer Tätigkeit.