Beratung
Die Beratung im Datenschutz ist fallbezogen und zielorientiert. In der Regel wird die konkrete Fallbearbeitung nicht von einem Datenschutzbeauftragten übernommen. Insofern biete ich als externer Datenschutzbeauftragter auch keine konkrete Fallbearbeitung an, soweit dies nicht dem Aufgabenbereich des externen Datenschutzbeauftragten zugeordnet ist. Die datenschutzrechtliche Beratung erfolgt daher ausschließlich über die Anwaltskanzlei Dramburg als Teil der Spezialisierung zum IT Recht. Soweit Sie ein datenschutzrechtliches Beratungsmandat haben, nehmen Sie bitte Kontakt über die Kanzleiseite auf.
Schulung
Die Schulung von Mitarbeitern ist ein wesentlicher Bestandteil eines Unternehmens für den Umgang im Datenschutz. Das Ziel ist jeweils die Sensibilisierung der Mitarbeiter für datenschutzrechtliche Belange und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine Schulung sollte auf die Verarbeitungsprozesse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein (branchenspezifische Schulung. Insbesondere wenn ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benannt hat, ist eine Schulung der Mitarbeiter eine der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, wie aus Art. 39 Absatz 1 DSGVO folgt.
Audit
Audits im Datenschutz können ein wichtiger Bestandteil werden, um ein Unternehmen zu allen datenschutzrechtlich relevanten Aspekten rechtssicher aufzustellen. Gerade wenn das Thema Datenschutz bisher vernachlässigt wurde, bieten Audits einen guten Weg, den Ist-Zustand zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen nach deren Dringlichkeit festzulegen. Durch ein Audit wird damit das jeweilige Datenschutzniveau im Unternehmen festgestellt und damit stellt ein Audit im Grunde eine Art Vorstufe der datenschutzrechtlichen Beratung dar.
Der Ablauf eines Audits hängt von dem beauftragten Umfang ab und wird zuvor festgelegt. Ein entsprechender Bericht rundet regelmäßig ein Audit ab.